Donnerstag, 17. September 2026

17.9.2026: Zwei Ladeplätze, zwei Welten – oder: Wenn Hilden um den letzten Parkplatz kämpft

Wer abends in einem Hildener Wohngebiet einen Parkplatz sucht, weiß: Freie Stellplätze sind knapp. Trotzdem wollen die Grünen künftig an allen öffentlichen Ladesäulen beide Plätze ausschließlich für ladende E-Autos reservieren. Ich frage mich nur: Warum, wenn schon heute der erste häufig leer bleibt?

Bisher macht Hilden einen Unterschied. An zehn zentralen Standorten, etwa am Rathaus, Lindenplatz oder Warrington-Platz, gehören bereits beide Ladeplätze den Stromern. An 19 Ladesäulen in dicht bebauten Wohngebieten ist dagegen nur einer der beiden Plätze exklusiv für ladende Elektroautos reserviert. Auf dem zweiten dürfen auch Verbrenner stehen. Diese Sonderregelung wurde 2021 ganz bewusst eingeführt, um den ohnehin hohen nächtlichen Parkdruck in den Wohnquartieren nicht noch weiter zu erhöhen.

Die Grünen möchten diese Ausnahme abschaffen und überall dieselbe Regel: zwei Ladeplätze, beide ausschließlich für E-Autos und Plug-in-Hybride – allerdings nur während des aktiven Ladevorgangs. Das klingt zunächst konsequent. Eine Ladesäule mit zwei Anschlüssen ist schließlich nur begrenzt hilfreich, wenn vor dem zweiten ein Verbrenner übernachtet.

Die Verwaltung sieht allerdings keinen akuten Handlungsbedarf und liefert Zahlen. Anfang 2026 waren in Hilden 2.439 reine Elektroautos und extern aufladbare Hybride zugelassen. Bei insgesamt 40.452 Kraftfahrzeugen entspricht das rund sechs Prozent. Hinzu kommen mindestens 522 bei den Stadtwerken angemeldete private Wallboxen. Vor allem aber beobachtet die Stadt, dass der bereits exklusiv reservierte Ladeplatz an den 19 Wohnstandorten überwiegend frei ist. Ihr Schluss: Der derzeitige Ladebedarf wird gedeckt.

Und genau da wird die Sache interessant. Die Grünen argumentieren aus Sicht der Elektromobilität: Wer öffentliche Ladeinfrastruktur baut, sollte sie auch vollständig fürs Laden verfügbar machen. Die Verwaltung schaut dagegen auf die tatsächliche Nutzung und sagt sinngemäß: Warum einen weiteren Parkplatz sperren, wenn schon der erste häufig leer bleibt?

Beides hat etwas für sich. Ich würde allerdings ungern einen Parkplatz auf Vorrat reservieren, nur weil er vielleicht irgendwann gebraucht wird. Gerade in dicht bebauten Hildener Wohngebieten ist ein freier Stellplatz keine theoretische Größe, sondern bisweilen der Unterschied zwischen „direkt vor der Tür“ und einer kleinen Abendwanderung.

Die Verwaltung schlägt deshalb einen pragmatischen Mittelweg vor. Steigt der Anteil der E-Autos und Plug-in-Hybride in Hilden auf mehr als zehn Prozent, soll der Bedarf in den einzelnen Wohnquartieren erneut geprüft werden. Dasselbe gilt schon früher, wenn ein Betreiber nachweisen kann, dass der vorhandene exklusive Ladeplatz im Durchschnitt zu mindestens 50 Prozent ausgelastet ist. Dann könnte auch der zweite Platz für Verbrenner gesperrt werden.

Das erscheint mir vernünftig: Erst Bedarf, dann Schild. Elektromobilität wird weiter wachsen, und irgendwann werden wir vermutlich froh über jeden Ladeplatz sein. Aber Verkehrspolitik muss nicht nur das fördern, was künftig stärker gebraucht wird. Sie sollte auch berücksichtigen, was heute tatsächlich passiert.

Denn ein leerer Ladeplatz mag ein schönes Zeichen für die Verkehrswende sein.
Für jemanden, der abends zum vierten Mal um den Hildener Häuserblock fährt, bleibt er trotzdem vor allem eines: ein leerer Parkplatz.

Mittwoch, 16. September 2026

16.9.2026: Die Fritte ist zu breit – oder: Wenn Hilden über Kunst und drei Viertel Fassade streitet

Die Leuchtreklame von „City Fritti“ kannte ich natürlich. Dass Hilden darüber seit 2020 einen Rechtsstreit führt, wusste ich nicht. Dabei geht es um eine herrlich hildenerische Frage: Wie breit darf ein Schild sein, bevor daraus ein Fall fürs Verwaltungsgericht wird?

Die Antwort steht in § 7 der Hildener Werbeanlagensatzung: Eine fassadenparallele Werbeanlage darf höchstens drei Viertel der verfügbaren Fassadenlänge einnehmen. City Fritti entschied sich offenbar eher für die großzügige Interpretation. Die Reklame erstreckt sich über die gesamte Breite des Ladenlokals und sogar noch über die Eingangstür des Nachbargebäudes. Das war der Stadt zu viel.

Und damit begann eine Geschichte, die erstaunliche sechs Jahre durchhielt. Die Stadt wies den damaligen Inhaber Sadik Ilgen darauf hin, dass seine Reklame zu breit sei. Er wollte einen Bauantrag vorbereiten, die Stadt erinnerte ihn zwischen 2021 und 2024 viermal daran – passiert ist nach Darstellung der Stadt nichts. Im Mai 2024 folgte schließlich die Aufforderung, das Schild innerhalb von sieben Tagen abzubauen, verbunden mit der Androhung eines Zwangsgeldes von 250 Euro. Wieder passierte nichts. Das Zwangsgeld wurde festgesetzt, und diesmal passierte etwas: Ilgen klagte.

Spätestens hier bekommt die Geschichte eine Wendung, die man sich für „Hildener Geschichten“ kaum besser ausdenken könnte. Ilgen verteidigte sich vor Gericht ohne Anwalt und berief sich auf die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit. Die Leuchtreklame sei nach seinen eigenen Zeichnungen in einem Atelier angefertigt worden. Plötzlich ging es also nicht mehr nur um Pommes und Leuchtschrift, sondern um die große Frage: Kunstfreiheit oder Werbeanlagensatzung?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied sich für die Werbeanlagensatzung. Das Interesse der Stadt, die Mittelstraße vor einer „Verunstaltung durch ausufernde Werbeanlagen“ zu schützen, wiegt nach dem Urteil schwerer. Die Reklame muss weg, das Zwangsgeld bleibt.

Ich finde ja schon die Vorstellung bemerkenswert, dass irgendwo ernsthaft darüber verhandelt wurde, ob eine City-Fritti-Leuchtreklame ein Fall für die Kunstfreiheit des Grundgesetzes ist. Andererseits hat der Streit damit etwas erreicht, was gewöhnlicher Außenwerbung selten gelingt: Ich schaue jetzt wesentlich genauer hin.

Besonders hildenerisch ist allerdings das Ende der Geschichte. Denn obwohl das Gericht bereits im März entschieden hat, hängt die Reklame noch immer. Der Imbiss selbst ist seit Juni geschlossen, der frühere Betreiber hat das Geschäft bereits 2025 verkauft – aber das Schild hält durch. Die Stadt führt das Verfahren inzwischen mit dem neuen Inhaber weiter. Sollte auch der nicht reagieren, kommen ein weiteres Zwangsgeld oder schließlich eine Ersatzvornahme infrage. Dann könnte die Stadt das Schild selbst entfernen lassen.

Sechs Jahre Streit für ein Stück Fassadenbreite sind natürlich eine beachtliche Leistung. Aber vielleicht sollten wir die Sache positiv sehen: Hilden nimmt sein Stadtbild ernst. Und wer künftig in der Mittelstraße eine Leuchtreklame montieren möchte, kennt jetzt zumindest eine wichtige mathematische Größe.

Drei Viertel sind erlaubt. Bei vier Vierteln hört in Hilden offenbar die Werbung auf – und das Verwaltungsgericht fängt an.

Dienstag, 15. September 2026

15.9.2026: Gemeinsam unter Strom – oder: Wenn Hilden plötzlich mit den Nachbarn zusammenarbeitet

Ich gebe zu: Wenn Hilden, Langenfeld und Monheim gemeinsam etwas planen, werde ich neugierig. Schließlich pflegt jede Stadt gerne ihre eigene Identität. Jetzt soll ausgerechnet bei Strom, Gas und Wasser enger zusammengerückt werden. Die Stadtwerke Hilden und Langenfeld, die Monheimer Mega und das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim wollen eine gemeinsame Dienstleistungsgesellschaft gründen.

Bevor jetzt jemand befürchtet, dass demnächst auf der Rechnung „Stadtwerke Hilden-Langenfeld-Monheim-irgendwas GmbH“ steht: Die einzelnen Unternehmen sollen eigenständig bleiben, ihre Marken behalten und weiterhin vor Ort für ihre Kunden da sein. Auch Netze und Anlagen bleiben bei den jeweiligen Stadtwerken. Gemeinsam erledigt werden sollen vor allem Aufgaben im Hintergrund – vom Netzbetrieb und Messwesen bis zu Abrechnung und Energiedatenmanagement. Dinge also, die enorm wichtig sind, bei denen aber vermutlich nur wenige Hildener morgens beim Frühstück sagen: „Ich hoffe, unser Energiedatenmanagement ist heute gut aufgestellt.“

Die Idee ist nachvollziehbar: Warum sollen mehrere kommunale Unternehmen bestimmte Aufgaben jeweils allein erledigen, wenn sie gemeinsam größere Teams bilden, Wissen bündeln und Kosten sparen können? Oder weniger betriebswirtschaftlich formuliert: Nicht jeder muss sein eigenes Süppchen kochen, wenn am Ende ohnehin alle zuverlässig Strom, Gas und Wasser liefern wollen.

Für die Beschäftigten gibt es eine wichtige Zusage: Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausgeschlossen sein. Gleichzeitig soll nicht von heute auf morgen alles vereinheitlicht werden. Unterschiedliche IT-Systeme und Arbeitsweisen müssen erst zusammengebracht werden. Wer schon einmal versucht hat, zwei Computerprogramme miteinander reden zu lassen, ahnt, dass vier kommunale Unternehmen vermutlich nicht morgens um 8 Uhr auf „Synchronisieren“ klicken und um 8.15 Uhr fertig sind.

In Langenfeld hat der Haupt- und Finanzausschuss bereits einstimmig zugestimmt. In Hilden soll das Thema voraussichtlich am 23. September im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen behandelt werden, bevor am 30. September der Stadtrat entscheidet. Wir Hildener müssen uns also noch etwas gedulden, bevor klar ist, wie unsere Stadt sich positioniert.

Mir gefällt die Idee grundsätzlich. Kommunale Eigenständigkeit muss nicht bedeuten, dass jede Stadt im Hintergrund alles allein erledigt. Gerade Energieversorgung und Netze werden komplizierter und anspruchsvoller. Wenn Zusammenarbeit hilft, Wissen zu bündeln und Kosten vernünftig zu verteilen, spricht einiges dafür. Spannend wird ohnehin erst die Praxis, wenn unterschiedliche Systeme, Zuständigkeiten und gewachsene Arbeitsweisen tatsächlich zusammenfinden müssen.

Hilden, Langenfeld und Monheim ziehen also nicht zusammen.

Aber vielleicht teilen sie sich künftig den Werkzeugkeller.

Montag, 14. September 2026

14.9.2026: Früher Feierabend bei den Stadtwerken – oder: Wenn selbst die Hotline gerade viel um die Ohren hat

Manchmal merkt man einen Personalmangel nicht daran, dass etwas ausfällt, sondern daran, dass plötzlich um 14 Uhr Schluss ist. Genau das passiert derzeit bei den Stadtwerken Hilden: Wegen eines „anhaltenden Ressourcenengpasses“ werden die Öffnungszeiten im Kundenzentrum vorübergehend verkürzt.

Montags und mittwochs bleibt das Kundenzentrum von 8 bis 16 Uhr geöffnet, dienstags, donnerstags und freitags nur noch von 8 bis 14 Uhr. Wer also am Freitagnachmittag nach Feierabend noch schnell persönlich seinen Abschlag klären wollte, muss umplanen. Wobei „noch schnell“ bei einem Kundenzentrum ohnehin eine Formulierung ist, die man besser mit einer gewissen zeitlichen Großzügigkeit verwendet.

Der Engpass hat zudem einen kleinen Nebeneffekt: Weil das Kundenzentrum kürzer geöffnet ist, rufen offenbar mehr Menschen an. Dadurch kann es wiederum an der Service-Hotline länger dauern. Das ist ein bisschen wie bei einer gesperrten Straße in Hilden: Der Verkehr verschwindet nicht, er steht anschließend nur woanders.

Die Stadtwerke empfehlen deshalb, möglichst viele Dinge online zu erledigen. Zählerstand übermitteln, Abschlag ändern, Bankverbindung aktualisieren oder den Tarif wechseln – vieles funktioniert inzwischen ohne persönlichen Besuch. Wer sein Anliegen lieber schriftlich loswerden möchte, kann außerdem eine E-Mail schicken.

Mehr steckt hinter der Änderung eigentlich nicht: Es fehlen derzeit Ressourcen, also werden die verfügbaren Kräfte anders verteilt. Für uns Kunden bedeutet das vor allem, vorher auf die Uhr zu schauen – oder gleich den digitalen Weg zu nehmen.

Nur eine Frage bleibt bei der Formulierung „vorübergehend“ natürlich offen. In Hilden haben wir schließlich Erfahrung mit Dingen, die zunächst nur vorübergehend gedacht sind. Provisorische Ampeln können hier gefühlt ganze Jahreszeiten erleben, Baustellen entwickeln mitunter erstaunliche Ausdauer und Verkehrsregelungen bekommen gerne erst einmal eine Testphase.

Deshalb wünsche ich den Stadtwerken vor allem eines: dass der Ressourcenengpass wirklich vorübergehend bleibt.

Denn zwischen „vorübergehend geändert“ und „das haben wir doch eigentlich schon immer so gemacht“ liegen manchmal nur ein paar Monate.

Sonntag, 13. September 2026

13.9.2026: Früher Feierabend bei den Stadtwerken – oder: Wenn selbst die Hotline gerade viel um die Ohren hat



Manchmal merkt man einen Personalmangel nicht daran, dass etwas ausfällt, sondern daran, dass plötzlich um 14 Uhr Schluss ist. Genau das passiert derzeit bei den Stadtwerken Hilden: Wegen eines „anhaltenden Ressourcenengpasses“ werden die Öffnungszeiten im Kundenzentrum vorübergehend verkürzt.

Montags und mittwochs bleibt das Kundenzentrum von 8 bis 16 Uhr geöffnet, dienstags, donnerstags und freitags nur noch von 8 bis 14 Uhr. Wer also am Freitagnachmittag nach Feierabend noch schnell persönlich seinen Abschlag klären wollte, muss umplanen. Wobei „noch schnell“ bei einem Kundenzentrum ohnehin eine Formulierung ist, die man besser mit einer gewissen zeitlichen Großzügigkeit verwendet.

Der Engpass hat zudem einen kleinen Nebeneffekt: Weil das Kundenzentrum kürzer geöffnet ist, rufen offenbar mehr Menschen an. Dadurch kann es wiederum an der Service-Hotline länger dauern. Das ist ein bisschen wie bei einer gesperrten Straße in Hilden: Der Verkehr verschwindet nicht, er steht anschließend nur woanders.

Die Stadtwerke empfehlen deshalb, möglichst viele Dinge online zu erledigen. Zählerstand übermitteln, Abschlag ändern, Bankverbindung aktualisieren oder den Tarif wechseln – vieles funktioniert inzwischen ohne persönlichen Besuch. Wer sein Anliegen lieber schriftlich loswerden möchte, kann außerdem eine E-Mail schicken.

Mehr steckt hinter der Änderung eigentlich nicht: Es fehlen derzeit Ressourcen, also werden die verfügbaren Kräfte anders verteilt. Für uns Kunden bedeutet das vor allem, vorher auf die Uhr zu schauen – oder gleich den digitalen Weg zu nehmen.

Nur eine Frage bleibt bei der Formulierung „vorübergehend“ natürlich offen. In Hilden haben wir schließlich Erfahrung mit Dingen, die zunächst nur vorübergehend gedacht sind. Provisorische Ampeln können hier gefühlt ganze Jahreszeiten erleben, Baustellen entwickeln mitunter erstaunliche Ausdauer und Verkehrsregelungen bekommen gerne erst einmal eine Testphase.

Deshalb wünsche ich den Stadtwerken vor allem eines: dass der Ressourcenengpass wirklich vorübergehend bleibt.

Denn zwischen „vorübergehend geändert“ und „das haben wir doch eigentlich schon immer so gemacht“ liegen manchmal nur ein paar Monate.

Samstag, 12. September 2026

12.9.2026: Hilden bekommt einen Stempel – oder: Wenn die Walder Straße plötzlich auf Briefmarke macht

Ich gebe zu: An der Walder Straße 5 bin ich schon oft vorbeigekommen. Dass die dortige Fabrikantenvilla einmal so viel Aufmerksamkeit von mir bekommen würde, hätte ich nicht gedacht. Jetzt landet sie sogar auf einem Sonderstempel – und plötzlich schaut man doch etwas genauer hin.

Zum Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 13. September, geben die Briefmarkenfreunde Hilden wieder einen eigenen Sonderstempel heraus. Das diesjährige Motto lautet „Netzwerke und Infrastruktur, historische Bauten, die uns bewegen und verbinden“. Klingt zunächst ein bisschen nach Stadtentwicklungsausschuss, bekommt in Hilden aber ein durchaus schönes Gesicht: Auf dem Stempel ist die denkmalgeschützte Fabrikantenvilla an der Walder Straße 5 zu sehen.

Das Gebäude wurde um 1860/70 im neoklassizistischen Stil errichtet, dahinter liegen die alten Fabrikationshallen. Die Briefmarkenfreunde bezeichnen die eigenwillige Bauweise als für Hilden und darüber hinaus ungewöhnlich und einmalig. Und genau dafür ist so ein Sonderstempel eigentlich eine wunderbare Sache: Plötzlich schaut man auf ein Haus, an dem man vielleicht schon hundertmal vorbeigefahren ist, ein bisschen genauer.

Das ist ohnehin eine Hildener Spezialität. Wir können jahrelang an einem Gebäude vorbeikommen, ohne uns größere Gedanken darüber zu machen. Aber sobald jemand sagt: „Das steht unter Denkmalschutz“, wird gebremst. Dann betrachtet man die Fassade und denkt: Ach, tatsächlich. Interessant. Und wenn das Gebäude anschließend noch auf einem Sonderstempel landet, ist endgültig klar: Das muss wichtig sein.

Am 13. September kann man den Stempel zwischen 10 und 15 Uhr am Bürgerhaus an der Mittelstraße 41 bekommen. Dort halten die Briefmarkenfreunde auch Briefmarken und passende Belege bereit. Ein Festumschlag kostet 2,50 Euro, eine Infokarte einen Euro, das komplette Set drei Euro. In Zeiten, in denen man für drei Euro in manchen Innenstädten kaum noch einen Kaffee bekommt, ist ein kleines Stück Hildener Stadtgeschichte also vergleichsweise preiswert zu haben.

Natürlich muss man dafür ein gewisses Verhältnis zu Briefmarken haben. Für viele Menschen unter 30 dürfte die Frage „Hast du eine Briefmarke?“ inzwischen ungefähr so exotisch klingen wie „Wo steht eigentlich dein Faxgerät?“. Aber genau deshalb gefällt mir die Aktion. Denn Briefmarken und Sonderstempel sind kleine Zeitkapseln. Sie erzählen, was einer Stadt zu einem bestimmten Zeitpunkt wichtig war – Gebäude, Ereignisse, Jubiläen oder Menschen – und bewahren es auf einem erstaunlich kleinen Stück Papier.

Und diesmal schafft es eben eine Hildener Fabrikantenvilla darauf.

Vielleicht sollte man am Sonntag tatsächlich einmal beim Bürgerhaus vorbeischauen. Nicht unbedingt, weil jetzt jeder von uns seine Briefmarkensammlung vom Dachboden holen und mit der Pinzette neu sortieren muss. Sondern weil hinter diesem kleinen Stempel eine schöne Idee steckt: auf ein Stück Hildener Geschichte aufmerksam zu machen, das im Alltag leicht übersehen wird.

Das Internet vergisst angeblich nichts. Ob das wirklich stimmt, werden wir irgendwann sehen.
Ein ordentlich abgestempelter Brief aus Hilden hat jedenfalls schon mal ziemlich gute Chancen.

Freitag, 11. September 2026

11.9.2026: Erst kam der Appell, jetzt die Kontrolle – oder: Hilden zählt 13 E-Scooter-Sünder

Erst bat Hilden um Rücksicht. Dann kam die Polizei. Und siehe da: In nur sechseinhalb Stunden sammelten sich 33 Verkehrsverstöße an – 13 davon auf E-Scootern. Man könnte sagen: Der städtische Appell zum besseren Miteinander hatte noch ein wenig Luft bei der praktischen Umsetzung.

Erst vor ein paar Tagen hatte die Stadt wegen der Beschwerden über E-Scooter und Fahrräder in der Fußgängerzone zu mehr Rücksicht aufgerufen. Am Mittwoch, 9. September, folgte die praktische Überprüfung: Zwischen 7.30 und 14 Uhr kontrollierte die Kreispolizei den Verkehr in Hilden. Neben den 13 E-Scooter-Verstößen kamen 15 bei Fußgängern und Radfahrern sowie fünf bei Autofahrern zusammen. Immerhin hat Hilden seine Verkehrssünden erfreulich demokratisch verteilt.

Bei den E-Scootern ging es unter anderem um Fahrten auf Geh- oder Radwegen, auf denen sie nicht zugelassen waren. Die Regel dazu ist eigentlich überschaubar: Gehwege und die Fußgängerzone gehören grundsätzlich den Fußgängern, sofern eine andere Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt ist. Wer mit dem E-Scooter trotzdem dort fährt, kann mit 15 Euro zur Kasse gebeten werden.

Nun sind 13 Verstöße weder der Untergang des Hildener Abendlandes noch der Beweis dafür, dass die Mittelstraße inzwischen ausschließlich von rücksichtslosen E-Scooter-Piloten bevölkert wird. Aber die Zahl zeigt, dass die Beschwerden der vergangenen Wochen offenbar nicht völlig aus der Luft gegriffen waren. Wer regelmäßig durch die Innenstadt läuft, kennt die Situation: Man geht entspannt durch die Fußgängerzone, hört hinter sich plötzlich dieses charakteristische leise Rollen und entwickelt innerhalb einer halben Sekunde Fähigkeiten, die sonst eher im Leistungssport gefragt sind.

Dabei ist der E-Scooter selbst gar nicht das Problem. Er ist praktisch, schnell und für kurze Wege durchaus sinnvoll. Das Problem beginnt erst, wenn aus „praktisch und schnell“ plötzlich „Platz da, jetzt komme ich“ wird. Genau das gilt übrigens genauso für Fahrräder, Autos und Fußgänger. Wer aufs Handy schaut und ohne Blick über die Straße läuft, trägt zum entspannten Miteinander ungefähr genauso viel bei wie ein Radfahrer in falscher Richtung oder ein Autofahrer, der beim Abbiegen den Rest der Verkehrswelt für dekoratives Beiwerk hält.

Deshalb gefällt mir an der Kontrolle sogar, dass nicht ausschließlich E-Scooter herausgepickt wurden. Die Polizeiaktion gehört zum „Projekt Korrekt“, das Verkehrsunfälle mit Fußgängern und Radfahrern reduzieren soll. Falsche Fahrbahn, fehlende Aufmerksamkeit, unvorsichtiges Einfahren in den Verkehr und zunehmend auch der Blick aufs Handy gehören zu den Problemen, die die Polizei dabei beobachtet.

Vielleicht braucht es deshalb gelegentlich beides: den freundlichen Hinweis und die Kontrolle. Erst sagt die Stadt: Bitte nehmt Rücksicht aufeinander. Dann sagt die Polizei irgendwann: Wir schauen jetzt einmal nach, wie gut das funktioniert hat.

Das Ergebnis in Hilden lautet diesmal: 33 Verstöße.

Nicht dramatisch. Aber offenbar genug, um das Thema nicht einfach wegzurollen.

Denn am Ende ist die wichtigste Verkehrsregel immer noch erstaunlich simpel: Die Straße gehört nicht mir allein. Die Fußgängerzone übrigens auch nicht.