Die Entscheidung über eine zeitlich begrenzte Freigabe der Seitenstreifen auf der A3 zwischen Hilden und Leverkusen für den normalen Verkehr rückt näher. So geht die Bürgerinitiative „3 reicht! Kein Ausbau der A 3“ bei einem Ausbau auf acht Fahrstreifen davon aus, dass „von den 16 Brücken über andere Verkehrswege nach derzeitigem Stand fünf Brücken zu erneuern bzw. zu verbreitern“ wären, derweil die Autobahn-Fahrbahnen wiederum „auf ganzer Strecke einschließlich der 20 Unterführungen unter anderen Verkehrswegen breit genug zur Einrichtung einer temporären Standstreifenfreigabe“ seien.
Dabei bezieht sich die Initiative auf eine Machbarkeitsuntersuchung zur Freigabe der Standstreifen, in der zunächst einmal die Rede davon ist, es seien „mindestens fünf Brückenbauwerke neu zu errichten“. Allerdings weisen die Autoren der Studie auch darauf hin, dass „weitere Untersuchungen zum Zustand der Brückenbauwerke entlang der Strecke erforderlich“ seien sowie gegebenenfalls darüber hinaus gehende Baumaßnahmen notwendig werden könnten – und kommen deshalb zu dem Schluss, wonach eine zeitlich begrenzte Nutzung der Seitenstreifen nur sinnvoll erscheine, „wenn eine Umsetzung des Ausbaus erst deutlich nach 2030 realisiert werden kann“.
DAs hört sich doch ziemlich kauderwelschig an.
Weiter lese ich: Denn immerhin sind allein für die Realisierung der temporären Standstreifenlösung auf Zeit 27 neue Nothaltebuchten sowie „zusätzliche Ein- und Ausfädelungsstreifen bzw. Verlängerungen“ im Dreieck Langenfeld, an der Anschlussstelle Solingen, der Rastanlage Ohligser Heide und am Rastplatz Reusrather Heide notwendig. Wobei die Macher der Studie die Kosten auf 43 bis 59 Millionen Euro schätzen – je nachdem, wie viele Brücken am Ende tatsächlich erneuert werden müssen.
Unter diesen Umständen halten die Studien-Verfasser die Inbetriebnahme von Teilabschnitten im Rahmen der temporären Standstreifenlösung „frühestens im Jahr 2027“ für möglich. Und die vollständige Nutzung der Standstreifen im A3-Abschnitt zwischen Leverkusen-Opladen und dem Kreuz Hilden wäre laut Studie sogar erst frühestens im Jahr 2029 denkbar – also nach augenblicklichen Planungen eben nur ein Jahr vor Beginn der Verbreiterung auf acht Spuren.
Was die Gutachter zu dem bereits erwähnten Schluss führt, dass eine Umsetzung der temporären Seitenstreifenfreigabe nur dann einen Sinn ergibt, wenn die Verbreiterung der Autobahn nicht schon 2030 startet, sondern sich spürbar verzögert. Eine frühere Inbetriebnahme wäre in ihren Augen jedenfalls nur dann vorstellbar, sollte es die Möglichkeit geben, unter anderem das Verfahren zu beschleunigen.
Darauf hoffen nun auch die Kritiker des großen A3-Ausbaus, die das kurze Zeitfenster zwischen Standstreifenfreigabe und geplanter Verbreiterung zudem als Argument dafür deuten, die Verbreiterung ganz aufzugeben. Die Entscheidung liege nunmehr bei Verkehrsminister Wissing, hieß es bei der Initiative gegen den A3-Ausbau, die die Autobahn GmbH dafür kritisierte, die Machbarkeitsstudie erst jetzt und nicht „von sich aus öffentlich gemacht“ zu haben.
Und jetzt wissen wir doch alle, warum das so lange dauert, oder? Ich nicht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen