Eigentlich steckt die wichtigste Information schon im Namen:
Fußgängerzone. Also eine Zone für Fußgänger. In Hilden scheint diese
sprachliche Feinheit allerdings gelegentlich etwas großzügiger
interpretiert zu werden. Wer durch die Innenstadt läuft, begegnet dort
nicht nur Menschen mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Kaffeebechern,
sondern bisweilen auch Fahrrädern und E-Scootern. Und die bewegen sich
naturgemäß etwas schneller als der durchschnittliche Einkaufsbummler.
Inzwischen
gibt es offenbar so viele Beschwerden, dass sich auch die Stadt zu Wort
meldet. Hinweise aus der Bevölkerung und eigene Beobachtungen zeigten,
dass die Fußgängerzone zunehmend von Radfahrenden und E-Scootern
befahren werde, erklärt Peter Stuhlträger, Hildens Dezernent für Bau und
Umwelt. Auch an anderer Stelle gibt es Probleme. Auf der
Pungshausstraße sollen einzelne Radfahrer auf den Gehweg ausweichen, um
Fahrbahnanhebungen zu umgehen. Praktisch für den Radfahrer vielleicht –
weniger praktisch für den Fußgänger, der an einer Grundstücksausfahrt
plötzlich Gesellschaft bekommt.
Die Stadt setzt zunächst auf
einen Begriff, der im Straßenverkehr gelegentlich etwas aus der Mode
gekommen zu sein scheint: Rücksichtnahme.
Das klingt vernünftig.
Eine Stadt funktioniert schließlich nur, wenn Autofahrer, Radfahrer,
E-Scooter-Nutzer und Fußgänger akzeptieren, dass der öffentliche Raum
nicht exklusiv für sie reserviert wurde. Gerade dort, wo viele Menschen
auf engem Raum unterwegs sind, braucht es nicht für jede Begegnung eine
neue Vorschrift. Manchmal würde es schon helfen, Geschwindigkeit
herauszunehmen und den anderen überhaupt wahrzunehmen.
Ganz ohne
Regeln geht es allerdings auch nicht. Gehwege sind grundsätzlich
Fußgängern vorbehalten. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr
dürfen dort Fahrrad fahren, ebenso eine begleitende Aufsichtsperson. Für
andere Radfahrer und für E-Scooter gilt: Auf den Gehweg dürfen sie nur,
wenn dieser ausdrücklich dafür freigegeben ist.
So weit, so eindeutig.
Interessanter
wird die Frage, was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält. Denn
während die Stadt ausführlich an die gegenseitige Rücksichtnahme
appelliert, bleibt offen, ob der Kommunale Ordnungsdienst künftig
häufiger kontrollieren oder Verstöße sanktionieren soll. Dabei können
beispielsweise für das Fahren mit einem E-Scooter auf einer unzulässigen
Verkehrsfläche 15 Euro Bußgeld fällig werden.
Und genau hier beginnt die eigentlich spannende Hildener Diskussion.
Reicht ein Appell?
Wer
versehentlich ein paar Meter in einen Bereich fährt, in dem er nicht
fahren darf, braucht sicherlich nicht sofort die volle Härte der
öffentlichen Ordnung zu spüren. Wer aber regelmäßig durch eine volle
Fußgängerzone fährt und erwartet, dass die Fußgänger gefälligst Platz
machen, hat den Sinn einer Fußgängerzone möglicherweise nicht
vollständig verstanden.
Dabei ist das Problem keineswegs ein
Kampf „Fußgänger gegen Radfahrer“ oder „Hilden gegen E-Scooter“.
Fahrräder und E-Scooter gehören längst zur Mobilität einer modernen
Stadt. Sie können Autofahrten ersetzen, brauchen wenig Platz und sind
für kurze Strecken ausgesprochen praktisch. Gerade deshalb sollte man
aber darauf achten, dass ihre Akzeptanz nicht durch diejenigen
beschädigt wird, die Verkehrsregeln eher als unverbindliche Empfehlung
betrachten.
Vielleicht braucht Hilden also gar keine große neue
Verkehrsdebatte. Vielleicht reicht eine ziemlich einfache Vereinbarung:
Auf der Straße achten Autofahrer auf Radfahrer und E-Scooter. Auf
gemeinsamen Wegen achten alle aufeinander. Und dort, wo Fußgänger
Vorrang haben, bekommen sie diesen Vorrang tatsächlich.
Das wäre vermutlich die günstigste Verkehrssicherheitsmaßnahme, die Hilden in diesem Jahr einführen könnte.
Sie kostet exakt null Euro.
Nur ein bisschen Rücksicht.
Samstag, 5. September 2026
5.9.2026: Freie Fahrt für alle? Hildens Fußgängerzone und die Sache mit der Rücksicht
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen