In Hilden häufen sich Beschwerden über verlassene Fahrzeuge, die über Monate oder sogar Jahre ungenutzt auf öffentlichen Parkplätzen stehen. So sorgt aktuell ein roter Mitsubishi, der seit anderthalb Jahren vor dem Haus von Wolf Rainer Reichsgraf von Thun und Hohenstein parkt, für Aufsehen. Doch dieses Problem scheint kein Einzelfall zu sein, wie weitere Meldungen von Bürgern zeigen.
Der Fall am Wendehammer
Der rote Mitsubishi mit Gladbacher Kennzeichen, abgestellt in einem Wendehammer im Hildener Norden, steht exemplarisch für das Problem. Das Auto ist verwahrlost: Laub bedeckt die Windschutzscheibe, die Reifen sind platt, und ein Unfallschaden wurde provisorisch mit Klebeband geflickt. Trotz allem hat das Fahrzeug noch eine gültige TÜV-Plakette bis Juli 2025 und ist offiziell zugelassen. Daher sehen weder das Ordnungsamt noch die Polizei Handlungsbedarf.
Ein Bekannter des mutmaßlichen Fahrzeughalters hat mittlerweile versprochen, das Auto bis Ende des Jahres abzuholen. Ob dies geschieht, bleibt abzuwarten.
Laut Stadt Hilden gibt es keine gesetzliche Höchstparkdauer für zugelassene Fahrzeuge, solange sie fahrtüchtig erscheinen und keine Gefahr für den Verkehr oder die Umwelt darstellen. Für Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV oder abgemeldete Fahrzeuge liegt die Zuständigkeit zunächst bei der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Mettmann. Erst nach Rücknahme der Zulassung kann das Ordnungsamt tätig werden.
Michael Siebert, Leiter des Ordnungsamtes, erklärt, dass die Rücknahme der Zulassung oft erst Monate nach Ablauf des TÜV erfolgt und zunächst ein Verwarngeld verhängt wird.
Der Bericht über den roten Mitsubishi hat eine Welle von Meldungen ausgelöst. Auf Facebook berichten Hildener Bürger über ähnliche Fälle in anderen Straßen, etwa von einem vermoosten VW mit abgelaufenem TÜV, der seit zweieinhalb Jahren unbewegt an der Wilbergstraße steht. Auch hier sieht die Stadt derzeit keinen akuten Handlungsbedarf.
Die langsame Bearbeitung solcher Fälle stößt in den sozialen Medien auf Unverständnis und Kritik. Die Stadt weist diese Vorwürfe zurück und betont, dass das Ordnungsamt gesetzliche Vorgaben einhalten muss. „Die Erwartungshaltung einiger Bürger basiert oft auf fehlendem Wissen über die Rechtslage“, heißt es in einer Stellungnahme.
Betroffene Bürger sollten solche Fälle dem Ordnungsamt oder der Kfz-Zulassungsstelle melden. Für Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV kann ein längerer Prozess zur Rücknahme der Zulassung eingeleitet werden. Solange jedoch keine unmittelbare Gefahr ausgeht und das Fahrzeug noch zugelassen ist, bleibt der Handlungsspielraum der Behörden begrenzt.
Das Thema bleibt in Hilden ein Diskussionspunkt – vor allem, wenn sich solche Fälle häufen und die Geduld der Anwohner strapazieren.
Dienstag, 10. Dezember 2024
10.12.2024: Dauerparker und Schrott-Autos: Ein Ärgernis für Hildener Bürger
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